Zeitarbeit

Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen (Überlasser), einem Zeitarbeiter (Dienstnehmer) und einem Beschäftigungsunternehmen (Beschäftiger) beschreiben. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Überlasser und dem Dienstnehmer geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten.

Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Überlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Beschäftigungsunternehmen. Zwischen dem Beschäftiger und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag, jedoch hat der Beschäftiger gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

Übersicht Arbeitskräfteüberlassung
Für Sie als DienstnehmerIn ist es wichtig darauf zu achten, folgende Dokumente vom Überlasser zu erhalten:
  • Dienstvertrag / Dienstzettel
  • Überlassungsmitteilung nach §12 AÜG
  • Anmeldung bei GKK
Dienstvertrag bzw. GKK-Anmeldung sollten klar und selbstverständlich sein, die Überlassungsmitteilung ist für Sie als ArbeitnehmerIn deshalb wichtig, weil darin sämtliche Rahmenbedingungen der Überlassung festgelegt werden.

Unternehmen wählen die Zeitarbeit als Beschäftigungsform aus diversen Gründen, doch auch für den/die MitarbeiterIn hat eine Zusammenarbeit mit einem Zeitarbeitsunternehmen Vorteile:
  • Wenn Sie unsere BeraterInnen überzeugen können, dann haben Sie eine(n) FürsprecherIn mit vielen Kontakten gewonnen. So haben Sie sich in einem Gespräch automatisch bei mehreren Unternehmen beworben.
  • Hat im Zuge der Überlassung alles einwandfrei funktioniert, wird sich Ihr/e BeraterIn auch bei einer möglichen Beendigung der Überlassung für Sie einsetzen, um eine neue Beschäftigung zu finden
  • Grundsätzlich versuchen wir, kurzfristige Einsätze für die DienstnehmerInnen zu vermeiden, da diese meistens nicht gewünscht bzw. unangenehm sind. Sollte es aber doch dazu kommen hat man immerhin bei einem Unternehmen den „Fuß in der Türe" - die Möglichkeit einer langfristigen Beschäftigung besteht immer.