Zeitarbeit
Zeitarbeit
lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen
(Überlasser), einem Zeitarbeiter (Dienstnehmer) und einem Beschäftigungsunternehmen
(Beschäftiger) beschreiben. Das
Zeitarbeitsunternehmen überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen
zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Überlasser
und dem Dienstnehmer geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen
Arbeitgeberpflichten.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Überlassungsvertrages
den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Beschäftigungsunternehmen. Zwischen
dem Beschäftiger und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag, jedoch hat der
Beschäftiger gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht,
dem der Leiharbeiter zu folgen hat.
Für Sie
als DienstnehmerIn ist es wichtig darauf zu achten, folgende Dokumente vom
Überlasser zu erhalten:
- Dienstvertrag / Dienstzettel
-
Überlassungsmitteilung nach §12
AÜG
-
Anmeldung bei GKK
Dienstvertrag
bzw. GKK-Anmeldung sollten klar und selbstverständlich sein, die Überlassungsmitteilung
ist für Sie als ArbeitnehmerIn deshalb wichtig, weil darin sämtliche
Rahmenbedingungen der Überlassung festgelegt werden.
Unternehmen
wählen die Zeitarbeit als Beschäftigungsform aus diversen Gründen, doch auch
für den/die MitarbeiterIn hat eine Zusammenarbeit mit einem
Zeitarbeitsunternehmen
Vorteile:
-
Wenn Sie unsere BeraterInnen
überzeugen können, dann haben Sie eine(n) FürsprecherIn mit vielen
Kontakten gewonnen. So haben Sie sich in einem Gespräch automatisch bei
mehreren Unternehmen beworben.
-
Hat im Zuge der Überlassung
alles einwandfrei funktioniert, wird sich Ihr/e BeraterIn auch bei einer
möglichen Beendigung der Überlassung für Sie einsetzen, um eine neue
Beschäftigung zu finden
-
Grundsätzlich versuchen wir,
kurzfristige Einsätze für die DienstnehmerInnen zu vermeiden, da diese
meistens nicht gewünscht bzw. unangenehm sind. Sollte es aber doch dazu
kommen hat man immerhin bei einem Unternehmen den „Fuß in der Türe" - die
Möglichkeit einer langfristigen Beschäftigung besteht immer.